Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Jugendbeteiligung gemäß § 41a Gemeindeordnung

Antrag vom 29.04.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bänziger,

Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

Die Fraktion Grüne Liste Weingarten stellt folgenden Antrag:

Jugendbeteiligung gemäß § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg umsetzen

Die Fraktion Grüne Liste Weingarten stellt den Antrag, die Jugendbeteiligung gemäß § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg umzusetzen. Dieser Paragraph sieht vor, Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.

Jugendbeteiligung ist eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe. Jugendbeteiligung ist gelebtes politisches Beteiligen und Handeln, Jugendbeteiligung ist gelebte Demokratie. Jugendliche sollen möglichst früh an vielen Orten ihres persönlichen Lebensumfelds positive Partizipationserfahrungen machen und mit der Übernahme von Verantwortung experimentieren. Sie erkunden die Angebote in der Gemeinde, sichten, identifizieren und dokumentieren Defizite und Problemstellungen, machen Verbesserungsvorschläge.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche durchaus erkennen, was Gemeindepolitik leisten kann und bringen sich meist mit recht praxisnahen und pragmatischen Vorschlägen ein. So üben sie demokratisches Lernen, indem sie sich mit anderen auseinandersetzen, diskutieren, und sich auf Inhalte und Vorgehensweisen einigen und Entscheidungen treffen.

Damit kann man Jugendliche für politische Entscheidungsprozesse interessieren, Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen und somit Politikverdrossenheit entgegenwirken.

Projektbezogene Beteiligungsformen wie Jugendhearings, Jugendkonferenzen oder Jugendforen können erfolgreiche Einrichtungen sein. Die  Erfahrungen zeigen aber auch, dass Jugendbeteiligung Anleitung und Betreuung benötigt.

Das Förderprojekt Jugend BeWegt der Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt Kommunen mit einem finanziellen Beitrag.

Insgesamt können für Coaching und Projektmittel bis zu 4.000 EUR beantragt werden, die Kommune muss dabei 1.400 Euro Ko-Mittel zur Verfügung stellen

Sonja Güntner                             Jürgen Holderer                     Karlernst Hamsen