Jugendbeteiligung – eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe
Im Zuge der Änderung der Landesverfassung Baden-Württembergs ist Kinder- und Jugendbeteiligung als klares Ziel definiert worden. Dieses findet sich im §41a der Gemeindeordnung. Zitat: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ In der Begründung der vier Landtagsfraktionen heißt es, Kinder und Jugendliche sollen, Zitat: „alters- und entwicklungsgemäß in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden, so wie dies auch in § 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen ist. Der Staat berücksichtigt dies bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben.“ Auch im § 8 I VIII Sozialgesetzbuch (SGB) ist Jugendbeteiligung ausdrücklich vorgesehen.
Bei Jugendbeteiligung geht es nicht nur darum, jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sondern Jugendbeteiligung wird als erfolgversprechendster Weg betrachtet, um engagierte, demokratiefähige und dem Gemeinwohl verpflichtete Bürgerinnen und Bürger zu bekommen. Denn Jugendbeteiligung ist gelebtes politisches Beteiligen und Handeln, ist gelebte Demokratie anhand konkreter kommunalspezifischer Gegebenheiten und Entwicklungen. Jugendliche sollen möglichst früh an vielen Orten ihres persönlichen Lebensumfelds positive Partizipationserfahrungen machen. Sie sollen mit der Übernahme von Verantwortung experimentieren, indem sie die Angebote in der Gemeinde erkunden, Defizite und Problemstellungen identifizieren und dokumentieren und Verbesserungsvorschläge machen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche durchaus erkennen, was Gemeindepolitik leisten kann und sich meist mit recht praxisnahen und pragmatischen Vorschlägen einbringen. So üben sie demokratisches Lernen ein, indem sie sich mit anderen auseinandersetzen, diskutieren, sich auf Inhalte und Vorgehensweisen einigen und Entscheidungen treffen.
Durch das Aufzeigen von Beteiligungsmöglichkeiten kann Interesse an politischen Entscheidungsprozessen geweckt und Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Mit einer gelungenen Beteiligungskultur wird die Gemeinde für alle Generationen attraktiv und lebendig, werden Identifikation und Verantwortungsbewusstsein gefördert. Kinder und Jugendliche an kommunalen Entscheidungen teilhaben zu lassen, ist ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gemeinwesens, zum Demokratielernen und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Beteiligungsformen wie Jugendhearings, Jugendkonferenzen oder Jugendforen am Erfolgreichsten umzusetzen sind. Auch bei projektbezogenen Beteiligungsformen sind Jugendliche engagiert.
Voraussetzung für einen gelingenden Beteiligungsprozess ist die Bereitschaft des Gemeinderats, Jugendbeteiligung umzusetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass Jugendbeteiligung Anleitung und Betreuung benötigt. Das bedeutet, dass die Gemeinde geeignete personelle und finanzielle Ressourcen einbringen muss. Es braucht einzelne Akteure wie Schule, Kommune, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die gut zusammenarbeiten, aber auch stabile Netzwerke, gut qualifizierte und engagierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie eine Kultur des Gehörtwerdens. Um den Einstieg in den Jugendbeteiligungsprozess zu erleichtern, können bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg Fördermittel beantragt werden. Um das Thema Jugendbeteiligung in Weingarten voranzubringen hat die GRÜNE LISTE WEINGARTEN vor kurzem einen Antrag in den Gemeinderat eingebracht.
Claudia Kühn-Fluhrer