Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Klimaschutz-Sofortprogramm

Beschluss


Klimaschutz-Sofortprogramm
Die Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl, die Fridays-for-Future-Bewegung und die nicht abreißende Kritik am Bundesklimapaket zeigen, dass die Bürger*innen konsequenten Klimaschutz wollen. Es braucht jetzt einen gemeinsamen politischen Kraftakt, um den Pariser Klimavertrag zu
erfüllen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zukünftigen Generationen die Chance zu geben, weiter in Freiheit zu leben. Wir müssen jetzt handeln und die Maßnahmen umsetzen, mit denen wir schnell und konsequent den Klimaschutz vorantreiben können. Deshalb legen wir ein Klimaschutz-Sofortprogramm für Baden-Württemberg vor. Mit diesen Maßnahmen wollen wir die rechtlichen Kompetenzen und Potenziale des Landes für mutigen Klimaschutz nutzen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die Umsetzung folgender Maßnahmen anzugehen.

Sektor Strom

1. Einführung einer Solarpflicht

Bei Neubauten soll die Errichtung einer PV-Anlage für Nichtwohngebäude und Wohngebäude
verpflichtend sein soweit das Dach geeignet ist. Gleiches soll bei der Neueindeckung von Dächern
gelten, sofern statische Anforderungen dem nicht entgegenstehen.

2. Mehr Windkraft im Staatswald

Für die Windkraft geeignete Flächen (entsprechend der Potenzialfläche ausweislich des Windatlas 2019), die sich im Staatsforst befinden, sollen zügig einer Verpachtung zugeführt werden. Die Prüfung des Abstands zur Wohnbebauung erfolgt regulär im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

3. Mehr Freiflächen-PV und Agro-PV auf landeseigenen Flächen

Auf geeigneten landeseigenen Flächen sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen oder Agrophotovoltaik- Anlagen errichtet werden. Ausnahmen sind zu begründen. Auch geeignete Randstreifen an Autobahnen und Bundesfernstraßen sowie Lärmschutzanlagen an Verkehrswegen sollen verstärkt genutzt werden.

Sektor Wärme

4. Sanierung landeseigener Liegenschaften und verschärfte Anforderungen für den Neubau landeseigener Liegenschaften

Bei der Sanierung und beim Neubau landeseigener Liegenschaften sollen ambitioniertere Energiestandards gelten als gesetzlich vorgeschrieben. So sollen Landesgebäude künftig mit einer Gebäudehülle in Passivhausqualität errichtet oder saniert werden. Der Energie-Plus-Standard soll bei geeigneten Projekten und in zunehmendem Umfang zum Einsatz kommen.

Sektor Mobilität

5. Mobilitätspass/Nahverkehrsabgabe: Kommunale Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten stärken

Für die Verdopplung des ÖPNV bedarf es einer Attraktivitätssteigerung (Angebotserweiterung, Vergünstigung), für die Kommunen nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten benötigen. Die heutige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) reicht bei Weitem nicht aus. Ein gesicherter Rechtsrahmen für Kommunen soll die Grundlage schaffen, in den Kommunen neue, passende Finanzierungsinstrumente zu prüfen und abgestimmt auf lokale Bedürfnisse einzuführen.

6. Ausweitung der Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen

Die Lkw-Maut des Bundes soll für CO2-emittierende LKWs auf Landes- und Kommunalstraßen ausgedehnt werden (ggfls. zunächst in einem Pilotprojekt). Das unterstützt die Verlagerung des Güterfernverkehrs auf Schiene und Wasserstraße und trägt dazu bei, die Innenstädte vor Online-Konkurrenz zu schützen.

Landesverwaltung

7. Vorbildfunktion der Landesverwaltung

Der Landesfuhrparks soll bis 2030 auf klimafreundliche Fahrzeuge umgestellt werden. Das bereits bestehende Zwischenziel für 2020 (CO2 –Ausstoß der PKW im Flottenmix nur noch 95 g/km) soll ambitioniert weiterentwickelt werden.

8. Einführung eines CO2-Schattenpreises für die Landesverwaltung (180 Euro)

Für interne Berechnungen der Landesregierung zu den Kosten des CO2-Ausstoßes soll ein Schattenpreis von 180 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Dieser bildet die realen Kosten für Gesellschaft und Umwelt ab. Der Schattenpreis soll soweit technisch möglich und sinnvoll bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (entsprechend § 7 LHO) angewandt werden und u. a. bei Vergaben und der Planung von Baumaßnahmen zu einer Verschiebung hin zu klimafreundlichen Produkten und Planungen führen. Zunächst soll hierfür ein Pilotprojekt in einem Teilbereich der Landesverwaltung durchgeführt werden.

9. Klimaschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Die VwV Beschaffung (Ziff. 8.6.3) ist im Sinne einer möglichst klimaneutralen Beschaffung über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus weiterzuentwickeln. Insbesondere soll den Anbietern bereits jetzt signalisiert werden, dass das Land spätestens ab dem Jahr 2030 eine weitgehend klimaneutrale Beschaffung anstrebt.

10. Bio-Lebensmittel und weniger Lebensmittelverschwendung

Bis 2030 sollen alle landeseigenen Kantinen mindestens 20 Prozent Bio-Lebensmittel einsetzen und 60 Prozent Bio-Produkte sollen künftig in ausgewählten landeseigenen Kantinen sowie ausgesuchten Kantinen in Bio-Musterregionen eingesetzt werden. Lebensmittelverluste in der Gemeinschaftsverpflegung sollen durch in die Projekte integrierte Coaching- und Beratungsangebote weiter reduziert werden.

11. Klimaprüfung für Förderprogramme des Landes

Förderprogramme des Landes sollen stärker als bisher unter Klimaschutzaspekten ausgestaltet werden und bestehende Förderprogramme auf ihre Klimawirkung überprüft werden. Gleiches soll für die Förderung von Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände und für den Ausgleichstock gelten. Diese Förderungen sollen im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden überprüft und ausgestaltet werden.

Naturschutzwichtige Flächen

Verstärktes Aufkaufen von Flächen mit Klimarelevanz durch das Land (bspw. Niedermoore in intensiver Nutzung) Das Land kann durch den gezielten Ankauf von klimarelevanten Flächen, die klimafreundlichen Nutzung dieser Flächen beschleunigen. So speichern Moore doppelt so viel Kohlenstoff wie Wälder. Werden Sie zerstört, emittieren sie dagegen große Mengen Treibhausgase. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Niedermooren (ca. 34 000 Hektar) liegen noch viele Potenziale für den Klimaschutz in Baden-Württemberg. Eine Ausweitung des Ankaufs „naturschutzwichtiger Flächen“ um „klimaschutzwichtige Flächen“ und die Entwicklung (Wiedervernässung) dieser Flächen gilt es daher voranzutreiben.

Beschluss

Die Grüne Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die rasche Umsetzung der oben genannten Maßnahmen durch Anpassungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

Beschluss Fraktion GRÜNE, 12.11.2019