Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Haushaltsrede 2026

Gehalten von Dr. Nico Brandt am 16.12.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bänziger, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

das Jahr 2026 steht vor der Tür und damit die Verabschiedung des Kernhaushalts sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Weingarten. Dieses Mal kann die Verabschiedung sogar rechtzeitig vor Jahresbeginn erfolgen. An dieser Stelle bereits ein großes Lob an unsere Gemeindeverwaltung, insbesondere an die Finanzverwaltung, für die zeitnahen Vorbereitungen. Auch die Jahresabschlussrechnung 2024 sowie der dritte Quartalsbericht für das Jahr 2025 konnten bereits im Gemeinderat vorgestellt werden, was die Planung für das kommende Jahr deutlich vereinfacht hat.

Leider waren dies bereits die wenigen guten Nachrichten für die Haushaltsplanung 2026. Mit
einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von knapp -1,3 Mio. € sieht die finanzielle Lage der Gemeinde alles andere als rosig aus. Den ordentlichen Erträgen von 35 Mio. € stehen Aufwendungen von 36,3 Mio. € entgegen. Geplante Investitionen sind dabei noch nicht eingepreist, da sich diese erst durch Zinsen und Abschreibungen im Ergebnishaushalt bemerkbar machen werden. Neben stetig steigenden Personalkosten sowie den üblichen, jährlichen Kostensteigerungen fällt vor allem die Kreisumlage auf der Seite der Aufwendungen ins Gewicht, also die Zahlungen der Gemeinde an den Landkreis Karlsruhe.

Grund ist der stark gestiegene Sozialetat des Landkreises, unter anderem durch die Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes, das etliche Verbesserungen der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung vorsieht. Im Prinzip natürlich eine gute Sache, allerdings fehlt eine ausreichende Gegenfinanzierung von Seiten des Bundes (Stichwort: Konnexitätsprinzip).

Zwar sollen vom Land Baden-Württemberg aus dem vom Bund beschlossenen und kreditfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur zusätzliche Mittel an die Kommunen fließen, u. a. sind für die Gemeinde Weingarten aktuell 6,5 Mio. € für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen, eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung wird dadurch jedoch nicht zu erzielen sein. Laufende Kosten, wie etwa die Kreisumlage, dürfen ohnehin nicht dauerhaft durch Schulden finanziert werden. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für Bund, Länder und Kommunen. Letztere müssen perspektivisch also lernen, erst einmal selbst mit der aktuellen finanziellen Situation umzugehen.


Nach aktuellem Stand ist trotz allem ein positives Gesamtergebnis von 5,5 Mio. € für den
Haushalt 2026 der Gemeinde Weingarten veranschlagt. Wie bereits in der Planung der letzten
zwei Haushaltsjahre, kommt dieses durch ein hohes veranschlagtes Sonderergebnis von
diesmal 6,8 Mio. €
zustande. Auch die mittelfristige Haushaltsplanung sieht, was dies betrifft,
ähnlich aus. Hinter dem Ganzen stecken in erster Linie Grundstücksverkäufe über dem
Buchwert,
beispielsweise im aktuell neu erschlossenen Gewerbegebiet Sandfeld, an der
Durlacher Straße oder im Gebiet Kirchberg-Mittelweg. Wie allen bekannt, lassen sich diese
jedoch nur einmal veräußern. Um aus unserer Verwaltung zu zitieren, verkaufen wir im
übertragenen Sinne das „Tafelsilber“ der Gemeinde. Weiterhin lassen Grundstücksverkäufe
keine verlässliche Planung zu, was im vorgestellten, dritten Quartalsbericht des Jahres 2025
deutlich wurde. Das im letzten Jahr veranschlagte Sonderergebnis von 5,4 Mio. € wird laut
Prognose um fast 3,7 Mio. € unterschritten, maßgeblich aufgrund nicht erfolgter
Grundstücksverkäufe. Somit verbleiben mittelfristig zwei Optionen für eine verlässliche und
nachhaltige Konsolidierung des Haushalts: Die Generierung zusätzlicher Erträge und eine
Verringerung der Aufwendungen.

Betrachten wir dazu zuerst das Einsparpotenzial der Gemeinde. Aufgrund der Vielzahl an Pflichtaufgaben, welche die Gemeinde leisten muss, werden Einsparungen alleine nicht ausreichend sein, um etwa die gestiegene Kreisumlage ausgleichen zu können. Dennoch macht es Sinn, die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Weingarten kritisch zu beleuchten, weshalb im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen eine entsprechende Liste von der Verwaltung unter Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche
zusammengestellt wurde. Insbesondere durch die Streichung aktuell offener Stellen der Gemeinde sowie etlicher Einsparungen durch die Reduzierung externer Dienstleistungen und Zuschüsse konnten Minderaufwendungen von gut 500 Tsd. € in der Planung erzielt werden. Gleichzeitig wurde ersichtlich, dass Einsparungen in der Tat nicht ausreichend sein werden, um das Haushaltsdefizit auszugleichen, ohne wichtige Leistungen wie die Förderung von Vereinen oder der Jugend- und Sozialarbeit kürzen zu müssen, was für uns keine Option darstellt.

Potenzial sehen wir zukünftig darin, die Bürgerschaft in die Haushaltskonsolidierungen
einzubeziehen.
Ein solches Vorhaben wird auch durch die Servicestelle Bürgerbeteiligung vom Land organisatorisch und finanziell unterstützt. Beispielsweise könnte ein Bürgerforum aus zufällig ausgewählten Vertretern den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, zusätzliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Hierbei ist oft Kreativität gefragt, und weniger detailliertes Wissen über die Gemeindefinanzen. Ebenfalls könnte hierdurch die Akzeptanz in der Bürgerschaft für Einsparungen oder steigende Gebühren erhöht werden, womit wir beim Thema der Generierung zusätzlicher Erträge angekommen wären.
Eines sei dabei vorweggesagt: Neben der Erschließung neuer Einnahmenquellen stehen der Gemeinde nur wenige „Stellschrauben“ in diesem Kontext zur Verfügung. Eine dieser Stellschrauben besteht in Form der Steuerhebesätze, insbesondere für Grundsteuer und Gewerbesteuer. Erst kürzlich fand durch die Grundsteuerreform eine Neuverteilung der Steuerlast in Baden-Württemberg statt, wobei das Gesamtaufkommen in Weingarten durch die Aufkommensneutralität voraussichtlich nahezu unverändert bei 1,5 Mio. € verbleiben wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes, kurz nach einer solch massiven Umverteilung, erscheint uns unklug. Bleibt also noch die Gewerbesteuer, die trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs mit immerhin 6,3 Mio. € im Haushaltsjahr 2026 veranschlagt ist. Auch Gewerbebetriebe wurden durch die Grundsteuerreform beeinträchtigt, allerdings fallen insbesondere innerhalb der Gewerbegebiete geringere Steuern als zuvor an. Wäre daher eine entsprechende Erhöhung der Gewerbesteuer sinnvoll, oder gar gerecht? Auch dies will gut bedacht sein, denn ein höherer Hebesatz würde nicht nur Betriebe in den Gewerbegebieten treffen, sondern auch innerörtliches Gewerbe, das bereits durch die höheren Bodenrichtwerte bei der Grundsteuer stärker belastet wird.

Eine zweite Stellschraube stellen Gebühren dar: Gebühren für Kitas, für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten, den Friedhof oder diverse Verwaltungsgebühren. Im Gegensatz zu den Steuern erlauben diese in aller Regel eine gezieltere Regulierung, im Falle einer Erhöhung allerdings auch eine einseitige Mehrbelastung. Dennoch sieht die Planung für das kommende Jahr etliche, teils überfällige, Gebührenerhöhungen vor, allein schon um einen Ausgleich der jährlichen Kostensteigerungen erzielen zu können. Einige Anpassungen, wie beispielsweise das Parken am Baggersee, wurden im aktuellen Jahr bereits umgesetzt.
Um direkt bei dem Beispiel des Baggersees zu bleiben: Dass die Erhöhung der Parkgebühren vereinzelt auf Unverständnis stößt, während parallel ein neuer Abschnitt des See-Areals gerodet und ausgebaggert wird, ist auf der einen Seite verständlich. Andererseits ist gerade der Baggerbetrieb dafür verantwortlich, dass unser beliebter See überhaupt erst existiert.
Nebenbei entstehen der Gemeinde Pachteinnahmen von 285 Tsd. € im Jahr. Allerdings werden auch diese Einnahmen früher oder später wegfallen, weshalb seitens der Grünen Liste Weingarten nach wie vor eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Baggersee eine sinnvolle Option darstellt, um zumindest einen Teil dieser Einnahmen erhalten zu können.
Neben den finanziellen Aspekten könnte gerade während dem noch laufenden Baggerbetrieb der erzeugte Strom an Ort und Stelle verbraucht werden. Weiterhin kann eine solche Anlage, die maximal 15% der Seefläche belegen darf, bei entsprechender Anordnung als Abschirmung gegen menschlichen Einfluss für die im westlichen Teil des Baggersees sich befindlichen Steilwände und die Flachwasserzone im Norden dienen, die u. a. für Uferschwalben, Wasservögel und Amphibien wichtig sind. Diese Option erscheint uns allemal sinnvoller, als beispielsweise eine Förderung von Erdöl in unmittelbarer Nähe des Baggersees. Für dieses Vorhaben wurde mittlerweile ein neuer Investor gefunden, weshalb in den kommenden Haushaltsjahren jeweils 212 Tsd. € an Pachteinnahmen veranschlagt sind.

In diesem Kontext ist natürlich auch die Thematik der Windkraft relevant. Nach jahrelangen Diskussionen findet nun, zeitgleich zur Landtags- und Bürgermeisterwahl am 8. März 2026, ein Bürgerentscheid statt. Die mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage lautet, ob die Gemeinde Weingarten die gemeindeeigenen Flächen am Hinteren Heuberg zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen verpachten darf. Parallel wird eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit stattfinden, um die Bürgerschaft entsprechend informieren zu können. Auch wir stehen hinter diesem Bürgerentscheid, wenngleich eine Zusage zur Verpachtung der Flächen schon vor Jahren vom Gemeinderat hätte entschieden werden sollen. Einerseits hat sich der Markt seit dem ursprünglichen Angebot des bisherigen Projektierers EnBW zu Ungunsten der Gemeinde im Hinblick auf die möglichen Pachteinnahmen entwickelt. Auch die neuen Entwurfsplanungen des Regionalverbands Karlsruhe, wodurch sich die Windvorranggebiete in Richtung privater Grundstücksflächen verlagern würden, machen die Situation nicht einfacher.

So oder so wird die Windkraft in Weingarten voraussichtlich kommen. Die Frage ist, profitiert
aus finanzieller Sicht auch die Gemeinde oder überwiegend private Eigentümer?
Aus Sicht der notwendigen Energiewende, und damit des Klimaschutzes, ist Windkraft ohnehin zu begrüßen. Selbst wenn Waldflächen für den Bau von Windenergieanlagen gerodet werden müssen, werden diese in gleichem Maße wieder aufgeforstet. Teilweise sogar an gleicher Stelle, da für den Betrieb der Windenergieanlagen weniger Fläche als für deren Bau benötigt wird. Ohnehin ist es um den Wald in Weingarten stellenweise schlecht bestellt, nicht nur auf dem Heuberg. Um diesen resilient für den Klimawandel zu machen, sind langfristige Änderungen hinsichtlich des Baumbestandes und der Bewirtschaftung notwendig. Hier kann sich die Gemeinde Weingarten glücklich schätzen, eine motivierte Försterin gefunden zu haben, die gemeinsam mit ihrem Team diese anspruchsvolle Aufgabe übernimmt.

Nun aber zu dem sprichwörtlichen Elefanten im Raum: Dem geplanten Neubau der Turmbergschule auf dem Festplatz. Mit geschätzten Baukosten von aktuell 40 Mio. € ist klar, die mittelfristige Haushaltsplanung steht und fällt letztendlich allein mit diesem monumentalen Bauvorhaben. Zusätzlich anfallende Folgekosten, etwa für die Verkehrsgestaltung um den Festplatz herum, sind hierbei noch nicht eingepreist. Nach dem Grundsatzbeschluss im Jahr 2023, den Schulneubau auf dem Festplatz voranzutreiben, wurden Ende dieses Jahres nun die ersten konkreten Eckdaten zum Flächen- und
Kostenbedarf seitens der beauftragten Projektsteuerung vorgestellt. Damit ist u. a. nun bekannt, dass die Gemeinde im besten Fall aktuell mit einem Förderpotenzial von 13,5 Mio. € rechnen kann. Die bislang noch vollkommen offene Verwertung des Altstandortes, etwa durch die Veräußerung der Grundstücke, könnte dagegen maximal 5,2 Mio. € an Erträgen generieren. Hiermit verbleibt nach aktuellem Plan ein Finanzierungsbedarf von gut 21 Mio. €, der von der Gemeinde zu stemmen ist.

Ein Blick auf die mittelfristige Haushaltsplanung bis ins Jahr 2029 zeigt daher eine Netto-Kreditaufnahme in Höhe von 16 Mio. €, wodurch der aktuelle Schuldenstand der Gemeinde um ca. 50% steigen würde. Vermutlich lässt sich zwar der Anteil der Gemeinde Weingarten am anfangs bereits erwähnten Sondervermögen für Infrastruktur zur Gegenfinanzierung heranziehen, dennoch werden zusätzliche Kredite notwendig sein. Dies ist zunächst einmal nicht pauschal als negativ zu betrachten, sofern diese nicht zur Finanzierung des konsumtiven Haushalts eingesetzt werden. Kredite erlauben Investitionen in die Zukunft, die ansonsten unmöglich umzusetzen wären. Und wo sind diese besser investiert, als in die Bildung? Durch entstehende Zinskosten und Abschreibungen werden zukünftige Generationen zwar durchaus stärker belastet, gerade diese profitieren jedoch von der entstehenden Infrastruktur.

Die Grüne Liste Weingarten ist daher bereit, den Schulneubau mitzutragen. Wir bedauern allerdings die Entscheidung für einen Totalunternehmer gegenüber der Durchführung eines Planungswettbewerbs, da uns wichtig ist, dass in erster Linie für unsere Kinder und Jugendlichen gebaut wird. Wir benötigen eine Schule mit hoher Aufenthaltsqualität, die auch im Bedarfsfall erweiterbar ist, und keinen klimaschädlichen, billigen Betonbau, der nach kurzer Zeit wieder sanierungsbedürftig ist. Es wird sich zeigen, ob sich durch die Beauftragung eines Totalunternehmers tatsächlich ein Einsparpotenzial ergeben wird.

Klar ist, viel Spielraum wird der Gemeinde Weingarten in den kommenden Jahren nicht verbleiben. Etliche Investitionen wurden bereits begonnen, wie beispielsweise die Sanierung der Burgstraße, und diese werden natürlich fertiggestellt. Andere Investitionen können dagegen durch Förderungen, Erschließungsbeiträge oder auch laufende Gebühren gegenfinanziert werden, wie etwa Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Hier sind insbesondere die Ertüchtigung bzw. Erweiterung der CARIX Anlage sowie der klimaneutrale Umbau des Klärwerks zu nennen. So oder so muss in Zukunft jede neue Maßnahme deutlich kritischer hinterfragt werden. Auch durch die Senkung von Standards oder der Vereinfachung von Bauvorhaben können möglicherweise Kosten eingespart werden, soweit dies im gesetzlichen Rahmen möglich ist.

Für uns ist vor allem wichtig, dass der Klimaschutz trotz aller Sparmaßnahmen nicht zu kurz kommt. Weingarten ist hier insgesamt bereits auf einem guten Weg. Energetische Sanierungen und die Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern rechnen sich auch finanziell. Das vollständige Potenzial erneuerbarer Energien wird in der kommunalen Wärmeplanung ersichtlich, welche dieses Jahr vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Zwar liegt der Fokus dabei auf möglichen Wärmeversorgungskonzepten, aufgrund der steigenden Elektrifizierung des Wärmesektors ist jedoch die lokale Stromerzeugung besonders wichtig. Neben der Windkraft ist das Potenzial der Sonnenenergie in der Gemeinde Weingarten riesig, da eine hohe Anzahl ungenutzter, privater Dachflächen vorhanden ist. Zwar besteht in der Regel kein Zwang zur Installation entsprechender Anlagen, dennoch sollten Eigentümer verstärkt darüber nachdenken, Photovoltaik- oder auch Solarthermieanlagen installieren zu lassen und insbesondere für den Eigenbedarf zu nutzen. Letztendlich gilt laut Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 schließlich auch: Eigentum verpflichtet und soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen, was natürlich nicht nur für die Thematik der Photovoltaik relevant ist.

Leider reicht Klimaschutz allein nicht aus, sondern wir müssen zunehmend auch in den Bereich der Klimaanpassung investieren. Daher begrüßen wir die Sanierung und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens am alten Schloss sowie das aktuell in Arbeit befindliche Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Weingarten. Beide Maßnahmen werden vom Land gefördert. Was wir dagegen nicht befürworten, sind weitere Versiegelungen am Ortsrand für Märkte wie ALDI oder dm. Nicht nur würde ein Großteil der versiegelten Fläche letztendlich Parkplätzen für PKWs zum Opfer fallen, ein solches Vorhaben steht auch im direkten Widerspruch zum Projekt der „lebendigen Ortsmitte“. Bei diesem steht nicht nur die Aufenthaltsqualität und die Verkehrsführung der Ortsmitte im Fokus, sondern auch die Vereinbarung dieser Aspekte mit dem innerörtlichen Gewerbe.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass noch einiges passieren muss, um zukünftig wieder einen nachhaltigen Haushalt erwirtschaften zu können, auch wenn sich die Gemeinde Weingarten trotz allem in einer vergleichsweise noch akzeptablen finanziellen Lage befindet. Die Generierung zusätzlicher Einnahmenquellen sollte hierbei im Vordergrund stehen, diese sind allerdings in der Regel erst mittelfristig zu realisieren. Daher werden weitere Sparmaßnahmen, Gebührenerhöhungen, und im Zweifelsfall auch Steuererhöhungen notwendig sein. Die Grüne Liste Weingarten wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Mehrbelastung der Bürgerschaft möglichst gering zu halten, ohne dabei jedoch auf wichtige Investitionen und Leistungen seitens der Gemeinde verzichten zu müssen.

Zum Abschluss danken wir allen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sehr herzlich für das vielfältige Engagement in den zahlreichen Vereinen, Rettungsorganisationen oder sonstigen Initiativen, die das Miteinander in der Gemeinde Weingarten maßgeblich prägen. Wir danken ebenso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der gemeindeeigenen Betriebe. Der zukünftigen interfraktionellen Zusammenarbeit im Gemeinderat sehen wir zuversichtlich entgegen. Trotz manchmal gespaltener Meinungen finden sich in aller Regel Kompromisse, die zu guten Lösungen für die Gemeinde Weingarten führen.
Wir stimmen dem Kernhaushalt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu.