Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Wochenmarkt bald mit Imbissmöglichkeit

Wir freuen uns, daß die Satzung unseres Wochenmarktes zugunsten einer
Verzehrmöglichkeit geändert wurde. Nach erneuter Beratung kam der
Gemeinderat überein, daß die Bedenken, die bei der Erstellung der
vorherigen Satzung zum Verbot von Imbissmöglichkeiten geführt hatten,
hinter dem Nutzen der Attraktivitätssteigerung zurückstehen. Vielen Dank an
die Marktbeschicker für ihre eindringliche Bitte hier noch einmal
nachzuarbeiten.

Petra Frankrone, 09. März 2023

Stellungnahme Bündnis 90/Die Grünen zu den Kreiskliniken 2023 abgegeben von Monika Lauber

Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kollegen/innen,

Die Krankenhäuser kommen durch permanente Unterfinanzierung und externe Krisen mehr und mehr unter Druck.

Die Haushaltsplanung unserer Kliniken gleicht zunehmend dem Blick in die Glaskugel. Auch wir profitieren von „ Einmaleffekten“ wie den  Coronazahlungen – aber sieht so Planungssicherheit aus?

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Haushaltsrede Bündnis 90/Die Grünen zum Haushalt des Landkreises Karlsruhe 2023 gehalten von Inge Ganter

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schnaudigel,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
und sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung
Die Welt ist geprägt von Ungewissheit
Wir brauchen sicher noch viel Geduld und Weitsicht für die kommenden Jahre.“ Mit
diesem Satz endete unsere Rede im vergangenen Jahr. Und es kamen ganz neue,
unvorstellbare Herausforderungen hinzu.

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Energieplan

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das komplette Gemeindegebiet einen
detaillierten Energieplan erstellen zu lassen. Der Energieplan ist eine sehr
wichtige Grundlage auf dem Weg zur Klimaneutralität und umfasst eine Analyse
sowohl zur zukünftigen Wärmeversorgung, als auch der zukünftigen
Versorgung mit Strom und soll aufzeigen, welche Möglichkeiten wir in
Weingarten haben.

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Wochenendhausgebiet Effenstiel

Ziel des Bebauungsplans des Wochenendhausgebiet Effenstiel war eine maßvolle
Errichtung von Wochenendhäusern. Leider war der alte Bebauungsplan so
ausgestaltet, dass von der Talseite betrachtet eine Errichtung von fast 10 m
hohen Gebäuden möglich gewesen wäre, was nicht den Zielen des
Bebauungsplans entspricht. Aus diesem Grund ist es richtig, dass mit der
Neuauflage des Bebauungsplans nachgesteuert wird. 

Axel Hammen 09. Februar 2023