Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Jugendbeteiligung – eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe

Im Zuge der Änderung der Landesverfassung Baden-Württembergs ist Kinder- und Jugendbeteiligung als klares Ziel definiert worden. Dieses findet sich im §41a der Gemeindeordnung. Zitat: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ In der Begründung der vier Landtagsfraktionen heißt es, Kinder und Jugendliche sollen, Zitat: „alters- und entwicklungsgemäß in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden, so wie dies auch in § 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen ist. Der Staat berücksichtigt dies bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben.“ Auch im § 8 I VIII Sozialgesetzbuch (SGB) ist Jugendbeteiligung ausdrücklich vorgesehen.

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