Photovoltaik auf dem Baggersee
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Karlsruhe im Kontext von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde die mögliche, schwimmende
Photovoltaik auf dem Weingartner Baggersee aus dem Planentwurf entfernt.
Grund dafür sind naturschutzrelevante Bedenken, insbesondere die im
westlichen Teil des Baggersees sich befindlichen Brutplätze der
Uferschwalben und die für Amphibien und Wasserpflanzen wichtige
Flachwasserzone im Norden. Aus unserer Sicht könnten allerdings diese
Gebiete durch eine entsprechende Anordnung der Photovoltaik auf dem
Baggersee, die gesetzlich vorgeschrieben übrigens maximal 15% der Seefläche
belegen darf und 40 Meter Abstand vom Ufer halten muss, durch menschlichen
Einfluss geschützt werden. Spätestens nach Einstellung des Baggerbetriebs
in ca. 5 – 10 Jahren muss ein Schutz vor menschlichem Einfluss erfolgen. Die
knappe Ablehnung des Gemeinderats, die Option für eine Photovoltaikanlage
offenzuhalten ist enttäuschend. Prinzipiell bleibt der Gemeinde Weingarten
durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans dennoch die
Planungshoheit erhalten.
Dr. Nico Brandt Mai 2025