Gemeinde Weingarten Baden Grüne Landkreis Karlsruhe

Jung und Alt

Unser Jugendzentrum leistet in Betreuung und Weiterentwicklung unserer Jugend vorbildliche Arbeit und hat die Unterstützung durch die Gemeinde voll und ganz verdient. Es ist inzwischen sehr gut ins Gemeindeleben integriert.

Die sehr positiven Entwicklungen des Jugendzentrums und der Schulsozialarbeit zeigen aber auch deutlich, dass neben dem nötigen Geld, das große Engagement und ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen der Jugendzentrums-Mitarbeiter die wesentlichen Faktoren sind, die gesteckten Ziele zu erreichen.

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Jugendbeteiligung – eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe

Im Zuge der Änderung der Landesverfassung Baden-Württembergs ist Kinder- und Jugendbeteiligung als klares Ziel definiert worden. Dieses findet sich im §41a der Gemeindeordnung. Zitat: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ In der Begründung der vier Landtagsfraktionen heißt es, Kinder und Jugendliche sollen, Zitat: „alters- und entwicklungsgemäß in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden, so wie dies auch in § 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen ist. Der Staat berücksichtigt dies bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben.“ Auch im § 8 I VIII Sozialgesetzbuch (SGB) ist Jugendbeteiligung ausdrücklich vorgesehen.

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